Urlaubsanspruch-Rechner

Berechnen Sie Ihren gesetzlichen Urlaubsanspruch – für Vollzeit, Teilzeit, Minijob und bei Kündigung.

Letztes Update: Juni 2026 Berechnung dauert < 1 Sekunde 🔒 Im Browser berechnet

Anzahl der Tage, an denen Sie regulär arbeiten (1–6).

Bitte geben Sie 1–6 Arbeitstage pro Woche an.

Gesetzlicher Mindestanspruch bei 5 Tagen: 20 Tage. Tarifverträge liegen oft bei 25–30 Tagen.

Bitte geben Sie eine gültige Anzahl an Urlaubstagen ein.

Wenn Sie im laufenden Jahr eingetreten sind, wird der Urlaub anteilig berechnet.

Wenn Sie im laufenden Jahr ausscheiden, wird der Urlaub anteilig berechnet.

Bereits verbrauchte Urlaubstage in diesem Jahr.

Urlaubsanspruch (gesamt)
0 Tage
Gesetzlicher Mindestanspruch 0 Tage
Vertraglicher Jahresurlaub 0 Tage
Anteiliger Anspruch 0 Tage
Resturlaub (ungenommen) 0 Tage

Alle Angaben ohne Gewähr. Der Rechner ermittelt den mathematischen Anspruch nach Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Tarifvertragliche Sonderregelungen, Elternzeit und Krankheit können den Anspruch beeinflussen. Bei Streitigkeiten konsultieren Sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Wozu dient der Urlaubsanspruch-Rechner?

Der Urlaubsanspruch-Rechner klärt eine der häufigsten Fragen im Berufsleben: Wie viel Urlaub steht mir zu? Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) garantiert jedem Arbeitnehmer mindestens 24 Werktage Urlaub pro Jahr – gerechnet auf eine Sechs-Tage-Woche. Bei der heute üblichen Fünf-Tage-Woche entspricht das 20 Arbeitstagen Mindesturlaub.

Der Rechner berücksichtigt nicht nur Ihre wöchentlichen Arbeitstage und den vertraglichen Jahresurlaub, sondern auch besondere Lebenssituationen: Eintritt im Laufe des Jahres, Kündigung oder befristete Beschäftigung. Bei diesen Fällen wird der Urlaub anteilig berechnet. Alle Berechnungen erfolgen lokal in Ihrem Browser – Ihre Daten bleiben privat.

Häufige Fragen

Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) garantiert bei einer Sechs-Tage-Woche mindestens 24 Werktage Urlaub pro Jahr. Bei der heute üblichen Fünf-Tage-Woche entspricht das 20 Arbeitstagen Mindesturlaub. Tarifverträge und individuelle Arbeitsverträge können darüber hinausgehen.
Bei Teilzeit wird der Urlaub anteilig berechnet: (Arbeitstage pro Woche ÷ 5) × 20 Tage. Bei 3 Arbeitstagen pro Woche sind das 12 Tage gesetzlicher Mindesturlaub. Bei 4 Tagen sind es 16 Tage. Der Rechner ermittelt diesen Wert automatisch.
Bei Kündigung wird der Urlaub anteilig für die gearbeiteten Monate berechnet: Jahresurlaub ÷ 12 × gearbeitete Monate (aufgerundet). Wer vor dem 1. Juli ausscheidet, erhält nur den anteiligen Urlaub. Ab dem 1. Juli steht der volle Jahresurlaub zu. Nicht genommener Resturlaub muss ausgezahlt werden, wenn er nicht mehr genommen werden kann.
Resturlaub verfällt nicht automatisch am 31.12. Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer rechtzeitig und ausdrücklich auffordern, den Urlaub zu nehmen, und auf das Verfallen hinweisen. Wurde diese Pflicht verletzt, kann Resturlaub bis zu drei Jahre lang angesammelt werden.